Mit unserem Pflegedienst pflegen wir unsere Kunden so, wie auch wir gepflegt werden möchten.
Wir sind Vertragspartner aller Hamburger Kranken- und Pflegekassen und des Bundessozialhilfeträgers.
Mitglied im bpa Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und Ambulanter Dienste e.V.
Unser Pflegeleitbild
Mit unserem Pflegedienst
pflegen wir unsere Kunden so, wie auch wir
gepflegt werden möchten.
Unser Handeln richtet sich in erster Linie
nach den Bedürfnissen der Menschen,
die unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir pflegen und unterstützen hilfs- und
pflegebedürftige Menschen - unabhängig
von ihrer Herkunft, Weltanschauung, Konfession und
Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer
körperlichen, geistigen und seelischen
Verfassung - in ihrer gewohnten
häuslichen Umgebung.
Wir wenden in der Pflege aktuelle medizinische und
pflegewissenschaftliche Kenntnisse an und überprüfen
unser Handeln immer wieder auf angemessene
Professionalität.
Um den aktuellen Kenntnisstand zu erweitern, nehmen unsere Mitarbeiter / -innen
regelmäßig an Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen teil.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Wir haben nicht nur eine große Verantwortung gegenüber den pflegebedürftigen Menschen - sondern auch gegenüber der
Welt in der wir alle leben. Deshalb versuchen wir stets, unseren Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und zum Schutz der Umwelt
zu leisten.
Unser ambulanter Pflegedienst betreut Kunden in einem Radius von 2 bis 5 km. Durch den Einsatz umweltfreundlicher Fahrräder sollen die Pflegekräfte
künftig ihre Kunden in der Stadt besser und schneller und ganz ohne zeitraubende Staus und Parkplatzsuche erreichen, damit die Mitarbeiter mehr Zeit
mit ihren Kunden verbringen können. Die Fahrräder bieten da gegenüber der Nutzung von PKW eine praktische und umweltfreundliche Lösung.
Transparenzbericht und aktuelle Qualitätsprüfung
Gemäß §§ 114 ff SGB XI werden alle öffentlichen / staatlichen Institutionen (wie z.B. Krankenhäuser, Seniorenheime etc.) sowie auch die privaten Pflegedienste regelmäßig
durch den sog. MDK (= Medizinischer Dienst der Krankenkassen) nach einem definierten Katalog überprüft.
Die aktuellen Prüfungsergebnisse für unseren Pflegedienst können Sie nachfolgend einsehen:
- Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff SGB XI durch Careproof (Prüfdienst der PKV) am 26.06.2024
Auch im AOK-Pflegenavigator können Sie unter dem Stichwort Qualität diesen aktuellen Bericht einsehen: Prüfbericht vom 26.06.2024.
Unabhängig davon verweisen wir auch auf einige Bewertungen durch unsere Kunden und geben unseren Nutzern zudem die Möglichkeit für ein persönliches Feedback.
Nach jedem Stillstand folgt irgendwann wieder der erste Schritt ...
Unsere Dienstleistungen im Überblick
nach ärztlicher Verordnung
(gem. SGB V)
(gem. SGB XI)
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(gem. § 45 SGB XI)
leistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 EUR im Monat zu.
Verhinderungspflege
Um die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, muß der Pflegebedürftige seit mindestens 6 Monaten einen Pflegegrad 2 oder höher besitzen. Eine Vertretung kann für Stunden, Tage oder Wochen erfolgen.
individuell abgestimmte Privat- und Betreuungsleistungen:
Unser erfahrenes Team steht Ihnen deshalb jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.
Die Durchführung und Organisation unserer Pflege richtet sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse.
Bewertungen durch unsere Kunden
Einige unserer Kunden beurteilen unsere Leistungen ...
Ich bin mit dem Pflegedienst Coban sehr zufrieden. Das Personal ist sehr aufmerksam, sehr freundlich und hilfsbereit. Sie haben immer ein offenes Ohr für meine Wünsche.
Frau K.H.
Hamburg-Eppendorf
Alle Mitarbeiter sind sehr menschlich, empathisch, ein stabiles Team. Sie machen ihre Arbeit mit Herz und Freundlichkeit.
Herr G.Kraft
Hamburg-Eimsbüttel
Alle Mitarbeiter des Pflegedienstes Coban sind unglaublich freundlich, hilfsbereit und sehr einfühlsam.
Frau B.Jungclaussen
Hamburg-Hoheluft
Ich bin sehr zufrieden mit dem Pflegedienst Coban-Team. Alle sind sehr aufmerksam, freundlich und kompetent.
Herr C.D.Bendfeldt
Hamburg-Eimsbüttel
Ich bin voll zufrieden. Alle Pflegekräfte sind lieb und nett. Wenn man einen Wunsch auf dem Herzen hat, wird es immer berücksichtigt.
Frau E.Alps
Hamburg-Eimsbüttel
Mit dem Pflegedienst Coban bin ich sehr zufrieden. Das Personal ist immer sehr freundlich und hilfsbereit.
Frau B.Zehentner
Hamburg-Eimsbüttel
Beim Pflegedienst Coban fühle ich mich wie in meiner Familie. Alle Mitarbeiter sind sehr höflich, respektvoll und hilfsbereit.
Frau L.Schmidt
Hamburg-Eimsbüttel
Wir sind begeistert vom Pflegedienst Coban !
Herr C.Friedemann
Hamburg-Eimsbüttel
Ihre Meinung ist gefragt !
Wir haben viel Zeit und Mühe darauf verwendet, mit diesen Seiten ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Pflege
zu erstellen: einfach und klar strukturiert, ohne "Fachchinesisch" und auf allen Gerätetypen nutzbar.
Ein Feedback unserer Nutzer ist für uns wichtig - daher würden wir uns bei einem Klick auf eines der Smiley-Symbole
freuen, ein kurzer zusätzlicher Kommentar wäre eine große Hilfe.
Damit können wir unser Angebot vielleicht noch verbessern ...
Vielen Dank im Voraus.
Ihr Kommentar:
Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist zu lieben, was man tut.
Das Pflege-Team
Ihre Ansprechpartnerin:
Seviye Coban
Inhaberin
Pflegedienstleitung
Praxisanleiterin
Ihr
Ansprechpartner:
Cüneyt Coban
Geschäftsführer
Da die Mitglieder unseres Teams diesen verschiedenen Nationalitäten angehören, sind wir in der Lage, pflegebedürftige Kunden ggf. auch in ihrer jeweiligen Muttersprache zu betreuen:
Falls auch Sie gern ein Mitglied unseres Pflege-Teams werden möchten oder einen Pflegeberuf erlernen wollen, sehen Sie sich doch einmal unsere aktuellen Stellenangebote oder unser Ausbildungsangebot an ...
Wenn jeder dem anderen helfen wollte, wäre allen geholfen.
F.A.Q. - Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen können wir Ihnen größtenteils bereits hier beantworten.
Sollten Sie hier keine passende Antwort finden, oder detailliertere Informationen benötigen, freuen wir uns über Ihren Anruf oder die Nutzung unseres Kontaktformulars.
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Wer ist pflegebedürftig ?
Pflegebedürftige sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen ihrer Fähigkeiten oder ihrer Selbständigkeit aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind.
Die Pflegebedürftigkeit muß auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - bestehen. -
Wird ein Pflegegrad benötigt ?
Um eine finanzielle Unterstützung oder Sachleistung von der zuständigen Pflegekasse zu erhalten, ist die Vergabe eines Pflegegrades zwingend erforderlich.
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Was ist ein Pflegegrad ?
Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Der Grad der Selbständigkeit in 6 unterschiedlichen Bereichen ist entscheidend für die Angliederung eines Pflegegrades und teilt sich wie folgt auf:
Der Grad der Selbständigkeit wird mit einem Punktesystem bewertet. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad ().
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Wie unterscheiden sich die Pflegegrade ?
Pflegegrad Beschreibung Punkte Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100 Punkte
(siehe auch ) -
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen ?
Ganz einfach: der Antrag wird bei der jeweils zuständigen Pflegekasse gestellt. Ein Anruf bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen genügt - und diese sendet ein entsprechendes Antragsformular der eingegliederte Pflegekasse zu.
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Wer kann den Antrag bei der Pflegekasse stellen ?
Die betroffene Person stellt den Antrag selbst. Wenn die betroffene Person selbst dazu nicht in der Lage ist, kann auch ein Bevollmächtigter gegen Vorlage einer Vollmacht, oder ein gesetzlicher Betreuer gegen Vorlage eines Betreuerausweises diesen Antrag stellen.
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Der Pflegegrad erscheint nicht mehr aktuell ?
Der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen hat sich mit der Zeit verschlechtert und der aktuelle Pflegegrad reicht nicht mehr aus, den Pflegebedarf zu decken und er benötigt mehr Unterstützung ? In diesem Fall sollte für den Pflegebedürftigen ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
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Wer kann Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten ?
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist eine entsprechende Beitragszahlung des Pflegebedürftigen in die Pflegekasse für mindestens 2 Jahre innerhalb der vorausgangenen 10 Jahre.
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Wann sollte ein Antrag auf Leistungen gestellt werden ?
Wenn körperliche und /oder geistige Einschränkungen den Alltag des Betroffenen erschweren, sollte unverzüglich ein Antrag auf Leistungen bei der betreffenden Pflegekasse gestellt werden.
Bei einem bereits erteilten Pflegegrad akzeptiert die Pflegekasse zumeist das Datum der Antragsstellungs als Leistungsbeginn. Daher ist das Datum der Antragstellung für die Kostenübernahme äußerst relevant ! -
Wer bietet Unterstützung bei der Antragstellung ?
Die zuständige Pflegekasse, sog. Pflegestützpunkte und spezielle Pflegeberatungsstellen können bei der Antragsstellung behilflich sein.
Unser privater Pflegedienst steht für Pflegebedürftige selbst oder deren Bevollmächtigte / Betreuer auch jederzeit beratend zur Verfügung. -
Was passiert nach der Antragstellung ?
Nach der formlosen Antragstellung wird von der zuständigen Pflegekasse ein offizielles Antragsformular zugesandt.
Jede Pflegekasse hat ein selbstentwickeltes Antragsformular. Daher können die Antragesformulare je nach Pflegekasse inhaltlich ähnlich, aber in der Gestaltung durchaus unterschiedlich sein. -
Innerhalb welchen Zeitraums muß ein gestellter Antrag bearbeitet werden ?
Die für den Pflegebedürftigen zuständige Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach der Antragsstellung einen Beratungstermin zu organisieren.
Die Pflegekasse hat sodann 25 Arbeitstage Zeit, zu entscheiden, ob und welcher Pflegegrad dem Pflegebedürftigen zuerkannt wird.
Falls die Pflegekasse aus irgendwelchen Gründen diese Frist überschreitet, steht dem Antragsteller eine pauschale Unterstützung in Höhe von 70 EUR pro Woche zu.
Bei Eilanträgen muß die Pflegekasse innerhalb einer Woche eine Entscheidung treffen. -
Leistungsbescheid
Aufgrund des Gutachtens durch den MDK teilt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen einen sog. Pflegegrad zu. Alle Pflegegrade haben ein genau definiertes Leistungsspektrum. Sobald sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden.
Die Pflegekasse legt mit dem Bescheid fest, für welche Pflegeleistungen sie finanziell aufkommt. Diese werden ab dem Datum gezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde - also ggf. auch rückwirkend. - Wie hoch sind die Leistungen der jeweiligen Pflegekassen ?
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Wie hoch ist das Pflegegeld bei zusätzlichen Sachleistung(en) ?
Bei Inanspruchnahme sog. Sachleistung(en) wird ein anteiliges Pflegegeld - in Abhängikeit von Pflegegrad und Höhe der Sachleistung(en) - gezahlt.
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Wer entscheidet über die Plfegebedürftigkeit ?
Nach einer formlosen Antragstellung oder nach telefonischer Bedarfsermittlung wird von der zuständigen Pflegekasse ein offizielles Antragsformular zugesandt.
Die Beurteilung, wie es um die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen bestellt ist, liegt in den Händen eines Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder anderen Institutionen, oder - bei privat Pflegeversicherten - dem Gutachterdienst Medicproof. -
Gutachter des MDK
Jeder Pflegebedürftige hat einen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen. Dieser Bedarf wird in verschiedenen Pflegegraden definiert. Um diesen Bedarf zu ermitteln, wird der sog. Medizinischen Dienst (MDK) beauftragt, für den Gutachter tätig sind *). Diese Gutachter besuchen zu einem vorher vereinbarten Termin den Pflegebedürftigen zuhause.
Der Gutachter ermittelt den Pflegebedarf, indem er dem Pflegebedürftigen und ggf. seinen Angehörigen Fragen zu seinem gesundheitlichen Zustand sowie seinem Hilfebedarf bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens stellt.
*) Anmerkung: Der MDK arbeitet mit eigenen Ärzten und Pflegefachkräften unabhängig von gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen lediglich in deren Auftrag. -
Was wird durch den MDK überprüft ?
Maßgeblich für die Beurteilung der Plegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen in folgenden sechs Bereichen:
- Mobilität / körperliche Beweglichkeit (Gewichtung: 10%, z.B. morgens vom Bett aufstehen und ins Bad gehen, Fortbewegung innerhalb der Wohnung, des Wohnbereichs oder Treppensteigen)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung: 7,5%, z.B. Verstehen und Sprechen, Orientierung zu Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, andere Menschen im Gespräch verstehen)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung: 7,5%)
- Selbstversorgung (Gewichtung: 40%, z.B. selbständiges Waschen und Anziehen sowie Essen und Trinken, selbständige Benutzung der Toilette)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Gewichtung: 20%, z.B. Medikamenteneinnahme, Durchführung und Deutung von Blutzuckermessungen, selbständige Arztbesuche)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15%, z.B. den Tagesablauf selbständig gestalten zu können, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten usw.)
Bei der Begutachtung werden Punkte vergeben und aufaddiert, deren Summe dann letzendlich den sog. Pflegegrad ergibt. -
Kein Einverständnis mit dem erteilten Pflegebescheid ?
Für den Fall, daß der Pflegebedürftige / Antragsteller mit dem Ergebnis eines erteilten Pflegebescheides nicht einverstanden ist, kann er innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Pflegebescheids gegen diese Entscheidung bei der Pflegekasse einen Widerspruch einlegen.
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Was ist Kurzzeitpflege ?
Unter "Kurzzeitpflege" versteht man die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim für eine geplante und befristete Zeit (bis zu max. 28 Tagen im Jahr):
- zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Erkrankung oder aus sonstigen Gründen
- als "Krisenbewältigung" bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
- zur Krankenhausnachsorge - weil der Pflegebedürftige z. B. allein lebt oder die häusliche Situation nicht geeignet ist - oder auch zur Mobilisation oder Rehabilitation
- als Übergangslösung zur Klärung der Situation nach einem Krankenhausaufenthalt
- zur Überbrückung bis zur Verfügbarkeit eines notwendigen Dauerpflegeplatzes.
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Wer finanziert die Kurzzeitpflege ?
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.
Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 EUR im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Ohne zuerkannten Pflegegrad müssen die gesamten Kosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. -
Was ist eine Beratung zur Pflege ?
Wenn Verwandte, Freunde oder Bekannte für die Versorgung der Pflegebedürftigen von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten, müssen diese regelmäßige Beratungsbesuche durch externe Fachkräfte bei der Pflegekasse nachweisen.
Diese Beratungen zur Pflege werden offiziell als Qualitätssicherungsbesuche nach § 37,3 SGB XI benannt.
Zur Beachtung: Auch wenn der Pflegende selbst Pflegefachkraft ist, muß ein Qualitätssicherungsbesuch durch eine externe Fachkraft (z.B. eines privaten Pflegedienstes) durchgeführt werden ! -
Wie oft und wann muß ein Pflegeberatungsbesuch nachgewiesen werden ?
Die Häufigkeit der Pflegeberatungsbesuche ist abhängig vom durch die Pflegekasse zuerkannten Pflegegrad:
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Wer führt die Pflegeberatungsbesuche durch und wo finden sie statt ?
Pflegedienste und Sozialstationen oder von den Landesverbänden der Pflegekassen zugelassene freien Anbieter und anerkannten Beratungsstellen können die Pflegeberatung durchführen.
Der Besuch einer Gutachterin oder eines Gutachters des Medizinischen Dienstes (MDK) wird nicht als Beratungsbesuch anerkannt.
Die Pflegeberatung findet im häuslichen Bereich der Pflegebedürftigen statt - dort wo auch die Pflege durchgeführt wird.
Während der Begutachtung sollte die jeweilige Pflegeperson unbedingt anwesend sein.
Die für die Pflegeberatung bestellte Pflegefachkraft beantwortet alle Fragen, die im Pflegealltag anfallen und gibt Informationen über Hilfsmittel, zusätzliche externe Dienste, event. notwendige Veränderungen in der Wohnung und zur Entlastung der Pflegeperson. -
Der Zeitraum für den fälligen Pflegeberatungsbesuch wurde verpaßt !
Liegt der Pflegeberatungsnachweis nicht zum fälligen Zeitraum bei der Pflegekasse vor, versendet diese ein Erinnerungsschreiben, daß dieser Beratungstermin innerhalb von 3 Wochen nachzuholen ist.
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Es wird kein Pflegeberatungsbesuch gewünscht !
Eine pflegende Person (Angehöriger o.ä.) ist verpflichtet, als sog. Geldleistungserbringer innerhalb des fälligen Zeitraums den Pflegenachweis bei der Pflegekasse vorzulegen.
Ggf. erinnert die Pflegekasse die Pflegeperson mit einem Schreiben, daß innerhalb von 3 Wochen der Termin für einen Pflegeberatungsbesuch nachzuholen ist. Wenn diese Frist fruchtlos verstreicht und der betr. Pflegenachweis nicht erbracht wird, wird das Pflegegeld um 50 Prozent verkürzt. Nach dieser Verkürzung besteht die Möglichkeit, den Pflegenachweis innerhalb von 4 Wochen nachzuholen. Geschieht auch dies nicht fristgerecht, wird die Zahlung des Pflegegeldes komplett eingestellt.
Der Anspruch auf die Zahlung des Pflegegeldes beginnt erst wieder ab dem Datum, zu dem der Beratungseinsatz nachweislich durchgeführt wurde. -
Die Pflegeperson ist zum fälligen Termin des Pflegeberatungsbesuchs verhindert !
Eventuell ist die betr. Pflegeperson zum Zeitpunkt eines fälligen Pflegeberatungsbesuches verhindert oder durch eigenen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt nicht in der Lage, den Beratungsbesuch wahrzunehmen.
In diesem Fall muß der versäumte Beratungsbesuch in jedem Fall vor oder nach der Verhinderung nachgeholt werden.
Der eigene Aufenthalt der Pflegeperson in einer Pflegeeinrichtung entbindet nicht von der Verpflichtung zum Nachweis eines Beratungsbesuches. -
Der Pflegedienst kann keinen Termin für einen Pflegeberatungsbesuch anbieten !
Grundsätzlich und auch in diesem Fall kann ein anderen Pflegedienst oder ein anderer Anbieter (s.o.) frei gewählt werden.
Es wird jedoch seitens der Pflegekasse keine Fristverlängerung gewährt, wenn der ausgewählte Pflegedienst den Beratungsbesuch im erforderlichen Zeitraum nicht durchführen kann.
Der Pflegegrad
Leistungen aus der Pflegekasse
Begutachtung durch den MDK
Kurzzeitpflege
Beratung zur Pflege ( = Qualitätssicherungsbesuche nach § 37,3 SGB XI )
Wenn jeder auf seinem Platz das Beste tut, wird es in der Welt bald besser aussehen.
Kontakt
Sie erreichen uns während der üblichen Bürozeiten (Mo. - Fr. von 09:00 bis 15:00 Uhr) per Telefon oder können uns jederzeit ein Telefax senden.
Für Nachrichten oder Anfragen empfehlen wir die Nutzung unseres Kontaktformulars (s.u.).
Anschrift:
Hoheluftchaussee 132
20253 Hamburg
eMail:
info@pflegedienstcoban.de
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040 / 23 80 11 11 *
Telefax:
040 / 23 80 11 10
Internet:
https://pflegedienstcoban.de
* außerhalb der Bürozeiten werden Anrufe kostenlos direkt an ein Mobil-Telefon weitergeleitet
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Unser Büro Hamburg-Hoheluft
Man muß sich gegenseitig helfen, das ist ein Naturgesetz.
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Informationsmaterial, Formulare und Musterschreiben
Hier bieten wir Ihnen neben einer Auswahl an Informationsmaterial auch häufig benötigte Formulare und Musterschreiben rund um das Thema Pflege zum direkten Download an. Sollten Sie ein Formular oder Musterschreiben benötigen, das hier nicht aufgelistet ist, können Sie dieses mit unserem Kontaktformular gern bei uns anfordern.
Bitte beachten Sie auch hier unsere Haftungserklärung hinsichtlich der Richtigkeit der Inhalte für Verweise auf Adressen Dritter.
Thema / Inhalt | Download | Link |
---|---|---|
Alle Leistungen zum Nachschlagen Die Pflegestärkungsgesetze |
https://pflegedienstcoban.de/forms/PSG_Alle_Leistungen.pdf | |
Pflegestützpunkte in Hamburg Faltblatt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Pflegestuetzpunkte_Hamburg.pdf | |
Zentrale Beratungsstelle der Privaten Krankenversicherung (nur für Privatversicherte) |
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74c 50968 Köln eMail: info@compass-pflegeberatung.de http://compass-pflegeberatung.de |
|
Gesundheitsämter in Hamburg | https://pflegedienstcoban.de/forms/Gesundheitsaemter_Hamburg.pdf | |
Anlage 1 zum Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI (Leistungsverzeichnis) |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Anlage_ 1_ zum_Rahmenvertrag.pdf | |
Preisliste SGB XI (2024) Pflegedienst Coban |
https://pflegedienstcoban.de/forms/PDC-Preisliste_SGB_XI_2024.pdf | |
Saldo § 45 b SGB XI Musterschreiben an die Krankenkasse |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Schreiben_an_KKasse_Saldo_§_45.pdf https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Schreiben_an_KKasse_Saldo_§_45.doc |
|
Hygienetipps Empfehlungen der BZgA |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Hygienetipps.pdf | |
Muster-Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.pdf https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Antrag_auf_Leistungen_der_Pflegeversicherung.doc |
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Widerspruch zum Pflegegrad-Bescheid Musterschreiben an die Pflegekasse |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Schreiben_an_PKasse_Widerspruch_Pflegegrad.pdf https://pflegedienstcoban.de/forms/Muster-Schreiben_an_PKasse_Widerspruch_Pflegegrad.doc |
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eRezept Informationsbroschüre der Kassenärztlichen Vereinigung zum neuen eRezept |
https://pflegedienstcoban.de/eRezept.pdf |
Unternehmensflyer
Der Körper ist das Zuhause der Seele.
Deshalb pflege Dein Zuhause gut.
Links / Verweise
Hinweis: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf der Internetseite 116117.de umfangreiche Informationen innerhalb ihres Patientenservices bereit:
· Medizinische Hilfe
· Arztsuche
· Onlinebuchung von Arztterminen
· Liste von Not- u. Suchdiensten
Nachfolgend bieten wir Ihnen einige ausgewählte weiterführende Links/Verweise zu anderen Internetseiten an, die rund um das Thema Pflege für Sie von Interesse sein könnten.
Bitte beachten Sie, daß wir gem. unserer Haftungserklärung keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Inhalte der hier verlinkten Adressen übernehmen !
Einzelthema | Autor / Herausgeber | Link |
---|---|---|
Fragen und Antworten rund um die Pflege Für Pflegebedürftige und Angehörige |
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/faq-zur-pflege-232196 | |
Vorsorge und Patientenrechte | https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/VorsorgeUndPatientenrechte_node.html | |
Patientenverfügung | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html | |
Online-Ratgeber Pflege | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html | |
Pflegeleistungs-Helfer | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.html | |
Online-Ratgeber Demenz | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-demenz.html | |
Thema Demenz | https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/hat-mama-demenz-/111782 | |
Krankheitsbild Demenz | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-demenz/krankheitsbild-und-verlauf.html | |
Die Pflegeversicherung | https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung.html | |
Hygiene-Tipps | https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html | |
A O K Pflegeleistungen, Organisation und Praxisratgeber |
https://www.aok.de/pk/rh/pflege | |
A O K Pflegenavigator Pflegeheime, Pflegedienste Pflegeberatung |
https://www.aok.de/pk/pflegenavigator | |
D A K Leistungen bei Pflegebedürftigkeit |
https://www.dak.de/dak/leistungen/ambulante-und-stationaere-pflege-2079690.html | |
BARMER Leistungen im Pflegefall |
https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege | |
TK Techniker Krankenkasse Weitere Leistungen: Pflege |
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/pflege-2000856 | |
Knappschaft Leistungen & Gesundheit: Pflege |
https://www.knappschaft.de/DE/LeistungenGesundheit/Pflege/pflege_node.html | |
BKK Mobil Oil Die Pflegeversicherung |
https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und-vorteile/betreuung-und-pflege/pflegeversicherung.html | |
IKK Classic Pflegeversicherung |
https://www.ikk-classic.de/pk/rv/pflegeversicherung | |
SECURVITA Krankenkasse Pflege |
https://www.securvita.de/krankenkasse/leistungen/pflege.html | |
energie-BKK Pflegeversicherung |
https://m.energie-bkk.de/-7382.html | |
HEK Hanseatische Krankenkasse Leistungen der Pflegeversicherung |
https://www.hek.de/leistungen/pflegeversicherung |
Jeder Mensch sollte die bestmögliche Lebensqualität genießen können.
Ausbildung & Karriere
Aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote bei unserem Pflegedienst finden Sie auf den Seiten freie Stellen und Ausbildungsplatz.
Hier bieten wir Ihnen einige ausgewählte weiterführende Links/Verweise zu anderen Internetseiten an, die rund um das Thema Ausbildung und Karriere in Pflegeberufen für Sie von Interesse sein könnten.
Bitte beachten Sie, daß wir gem. unserer Haftungserklärung keinerlei Haftung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Inhalte der hier verlinkten Adressen übernehmen !
Einzelthema | Autor / Herausgeber | Link |
---|---|---|
Hamburger Institut für Berufliche Bildung Die neue Pflegeausbildung |
https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsausbildung/pflegeausbildung/ | |
Hamburger Institut für Berufliche Bildung Pflegeschulen in Hamburg |
https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2019/12/Pflegeschulen-in-Hamburg.pdf | |
Portal Pflegeberufe Hamburg Ausbildungsplätze |
https://www.pflegeberufe-hamburg.de/ausbildungsplaetze | |
Allgemeine Informationen |
||
Leitfaden für die Altenpflegeausbildung in Hamburg |
https://www.hamburg.de/contentblob/4415200/b247baa0402bc087407dab8b042ba189/data/leitfaden-altenpflegeausbildung.pdf | |
Informationen zum Beruf Altenpfleger/-in | https://www.pflegeberufe-hamburg.de/pflegeberuf/altenpfleger-in | |
Gesundheits- und Krankenpflege in Hamburg |
https://www.hamburg.de/gesundheits-und-krankenpflege | |
Informationen zum Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in |
https://www.pflegeberufe-hamburg.de/pflegeberuf/gesundheits-und-krankenpfleger-in | |
Informationen zum Beruf Gesundheits- und Pflegeassistent/-in |
https://www.pflegeberufe-hamburg.de/pflegeberuf/gesundheits-und-pflegeassistent-in | |
Gesundheits- und Pflegeassistenz in Hamburg |
https://www.hamburg.de/gesundheits-und-pflegeassistenz | |
Gesundheits- und Pflegeassistenz Ausbildung |
https://www.hamburg.de/contentblob/128302/894b658de4994b1b0431cc7cc8b76b3c/data/gpa-broschuere.pdf | |
Informationen zum Beruf Dualer Studiengang Pflege |
https://www.pflegeberufe-hamburg.de/pflegeberuf/dualer-studiengang-pflege | |
Dualer Studiengang Pflege an der HAW Hamburg |
https://www.haw-hamburg.de | |
Gesetzliche Grundlagen |
||
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017 |
https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2019/10/Pflegberuftreformgesetz.pdf | |
Wege in Pflegeberufe (Teil 1) Bundesland Hamburg |
https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/Info_Wege-in-Pflegeberufe_2020_Teil-1.pdf | |
Wege in Pflegeberufe (Teil 2) Bundesland Hamburg |
https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/10/Info_Wege-in-Pflegeberufe_2020_Teil-2.pdf | |
Informationsbroschüren |
||
Pfegeausbildung aktuell Informationen zu den Pfegeausbildungen nach dem Pfegeberufegesetz ab 01.01.2020 |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Pflegeausbildung_aktuell.pdf | |
Altenpflegeausbildung Informationen zu Ausbildung und Beruf der Altenpflegerinnen und Altenpfleger |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Altenpflegeausbildung.pdf | |
Gesundheits- und Pflegeassistenz Informationen zur Ausbildung |
https://pflegedienstcoban.de/forms/Gesundheits-_und_Pflegeassistenz.pdf |
Warum es sinnvoll ist, hilfsbereit zu sein? Weil wir alle irgendwann auf die Hilfsbereitschaft der anderen angewiesen sein werden.
Nette und kompetente Mitarbeiter gesucht (m/w/d) !
Um unsere vielen Anfragen gut bedienen zu können, würden wir gern sofort oder mittelfristig Bewerber für die nachfolgenden Positionen einstellen. Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob - wir freuen uns über jedes Angebot und können mit jedem Bewerber grundsätzlich ein individuelles Arbeitszeitmodell vereinbaren.
Ein Führerschein ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Einsatzorte liegen hauptsächlich in Hamburg-Eppendorf, -Eimsbüttel und -Hoheluft. Bei der Zusammenstellung der Touren wird stets darauf geachtet, daß diese auch sehr gut mit dem (Dienst-) Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln geleistet werden können.
Für die jeweiligen Details klicken Sie bitte auf den betreffenden Jobtitel:
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Seviye Coban, Inhaberin, Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin
Hinweis für Personaldienstleister
Bitte berücksichtigen Sie, daß der Pflegedienst Coban GmbH keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von
Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Der Pflegedienst Coban GmbH arbeitet mit bevorzugten Anbietern zusammen und
wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungszahlungen an Personalsvermittlungsagenturen vornehmen.
Sollte der Pflegedienst Coban GmbH ein Kandidatenprofil von einer Personalsvermittlungsagentur erhalten, mit der keine
Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozeß berücksichtigt oder
eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
Ausbildung
Allgemeine Hinweise und weiterführende Links zum Thema Karriere in Pflegeberufen haben wir im Abschnitt Karriere für Sie zusammengestellt.
Ausbildung zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin / GPA / Betreuungskraft
Sollten Sie sich für einen Ausbildungsplatz interessieren, rufen Sie uns gern an oder nutzen Sie unserer Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihre Nchricht.
Seviye Coban, Inhaberin, Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin
Hinweis: Die Broschüre Pflege-Ausbildung in Hamburg bietet Ausbildungsplatzsuchenden nützliche Informationen und Adressen.
Der Herbst des Lebens streut die buntesten Blätter auf unseren Weg.
Bewerbung
Hier können Sie uns schnell und unkomplizieret einige Eckdaten für eine Kurzbewerbung übermitteln.
Wir sichern Ihnen unbedingte Vertraulichkeit und eine zeitnahe Rückmeldung zu.
Im Alter wird es höchste Zeit, dem Leben mehr Zeit zu geben.
Unsere Partner
Mit den nachfolgenden Einrichtungen und Unternehmen arbeiten wir von Anfang an in Kooperation partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen.
Gern vermitteln wir bei Bedarf den schnellen und direkten Kontakt zum "richtigen Ansprechpartner" - oder Sie sprechen unsere Kooperationspartner
als unser Kunde direkt an.
Beide Varianten werden mit Sicherheit zu einer kurzfristigen gemeinsamen Lösung Ihres Problems führen.
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Mit zunehmendem Alter entfernt sich das Wollen vom Können immer mehr.
Impressum
Anbieterkennzeichnung gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) resp. § 5 DDG und § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV)
Hoheluftchaussee 132
20253 Hamburg
Tel 040 / 2380 1111
Fax 040 / 2380 1110
eMail info(at)pflegedienstcoban.de (bitte nutzen Sie unser Kontaktformular)
vertreten durch
Seviye Coban (Geschf.), Cüneyt Coban (Geschf.)
Vertragspartner aller Kassen
Institutionskennzeichen IK 460 210 890
Handelsregister
AG Hamburg HRB 147014
Versicherung
ERGO Hamburg
SteuerNr.
FA Hamburg-Nord 49/750/02085
Datenschutzbeauftragter
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Cüneyt Coban (Geschf.)
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